Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende des Jahres ….

 Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus 

bis zum 31. Dezember 2021 

verlängert. 

Die Details für die Verlängerung wurden gestern Abend durch die zuständigen Ministerien veröffentlicht. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. 

Im Detail: 

Die nun verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der (aktuell geltenden) Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli- September: 

  • • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. 
  • • Der Katalog der förderfähigen Kosten bleibt bestehen. 
  • • Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte. 
  • • Auch der Eigenkapitalzuschuss bleibt Teil des Förderprogrammes. 

ABER: 

Die sogenannte Restart-Prämie für die (Wieder-) Einstellung von Mitarbeitern, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt, läuft plangemäß im September aus. 

Die bereits bestehende Personalkostenpauschale wird jedoch fortgeführt! 

Verlängert wird ebenfalls die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. 

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus befinden sich in Überarbeitung – sobald diese veröffentlicht wurden, werden wir Sie natürlich informieren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung. 

Mit besten Grüßen! 

Für das Präsidium :

Albert Ritter / Frank Hakelberg 

Präsident / Rechtsanwalt 

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