Über Uns
Ansprechpartner
Erster Vorsitzender: Peer Hamberger / Tel. 0178/5597231
Stellvertreter: Jonny Heinecke / Tel. 0172/5896406
Kassiererin: Heike Krüger
Schriftführerin: Mercedes Welte
Die gewählten Fachberater sind:
Spiel: Steve Upleger
Imbiss/ Ausschank: Petrick Upleger
Fahrgeschäfte: Marco Welte
Bildung: Nancy Welte
Neu ab diesem Jahr ist ein Beauftragter für den Bereich „Marketing“ hierfür hat sich Charlene Urbigkeit zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
SVMV e.V. Sitz Rostock

Satzung
Satzung des Schaustellerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Sitz Rostock (SVMV), angeschlossen an den Deutschen Schaustellerbund e.V. (DSB) und die Europäische Schausteller-Union.
§ 1 – Name und Sitz
- Der Verband führt den Namen „Schaustellerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Sitz Rostock“.
- Er hat seinen Sitz in Rostock.
§ 2 – Zweck und Aufgaben
- Der SVMV bezweckt die Vereinigung der Schausteller und Gewerbetreibenden nach Schaustellerart.
- Der SVMV stellt sich folgende Aufgaben: a) die Erhaltung, Förderung und Hebung der Standesehre sowie der wirtschaftlichen Belange unseres Berufsstandes, b) die Berufsvertretung der Mitglieder bei den Ministerien, den gewählten Ausschüssen sowie bei den kommunalen Vertretern der Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
- Der SVMV enthält sich jeder parteipolitischen Betätigung und betreibt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
§ 3 – Verwaltung
- Der SVMV besteht auf demokratischer Grundlage.
- Der SVMV besteht aus folgenden Organen: Mitgliederversammlung und Vorstand.
§ 4 – Mitgliedschaft
- Der SVMV hat Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
- Mitglied kann jeder Schausteller und Gewerbetreibender nach Schaustellerart sowie deren mitarbeitenden Familienangehörige (Mindestalter 18 Jahre) werden.
- Fördermitglieder führen einen Beitrag an den Verband ab und tragen somit zur Förderung des SVMV und des Berufsstandes bei.
- Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand des Verbandes einzureichen.
- Die Mitgliedschaft erlischt außer durch Tod durch Austritt, Beitragsrückstand oder berufs- und verbandsschädigendes Verhalten.
- Der SVMV ist mit seinen Mitgliedern Mitglied im Deutschen Schaustellerbund (DSB).
§ 5 – Beiträge und Geschäftsjahr
- Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich zu entrichten.
- Ehrenmitglieder und Rentner ohne gewerbliches Einkommen sind beitragsfrei.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 – Vorstand
- Der Vorstand des SVMV besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer und den Fachberatern.
- Der Vorstand erledigt alle den Verband betreffenden Fragen, über die nicht die Mitgliederversammlung satzungsgemäß beschließt.
- Der Vorsitzende beruft und leitet die Versammlung des Vorstandes und der Mitglieder.
- Der Vorstand erstattet der Hauptversammlung Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.
- Der Schriftführer erledigt den allgemeinen Schriftverkehr und führt den Bericht über die Versammlungen des SVMV und des Vorstandes.
- Der Kassierer besorgt die Geldangelegenheiten des SVMV.
- Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 7 – Revisoren
- Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen.
- Sie haben der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.
- Das Ausscheiden der Revisoren geschieht nach zwei Jahren, eine Wiederwahl ist unzulässig.
§ 8 – Versammlungen
- Der SVMV hält jährlich einmal eine ordentliche Mitgliederversammlung als Hauptversammlung ab.
- Die Tagesordnung der Hauptversammlung umfasst Rechenschaftsbericht, Kassenbericht, Bericht der Revisoren, Aussprache und Beschlussfassung sowie sonstige Anträge.
- Satzungsänderungsvorschläge und sonstige Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand vorliegen.
- Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, außer bei Satzungsänderungen.
- Zur Beschlussfassung über den Antrag auf Satzungsänderung ist eine 3/4-Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern abgegebenen Stimmen notwendig.
- Der gesamte Schriftverkehr hat schriftlich zu erfolgen und kann zusätzlich elektronisch versendet werden.
- Zu jeder Jahreshauptversammlung wird ein Protokoll angefertigt.
§ 9 – Wahlen
- Der Vorstand und die Revisoren werden alle zwei Jahre durch die Hauptversammlung gewählt.
- Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Vorsitzenden übernimmt sein Stellvertreter das Amt.
- Bei Ausscheiden eines der übrigen Vorstandsmitglieder wird der Vorstand durch eine Ersatzwahl ergänzt.
- Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag fristgerecht abgeführt haben, sowie Ehrenmitglieder.
§ 10 – Auflösung des Verbandes
- Die Beschlussfassung über den Antrag zur Auflösung des SVMV erfordert die Anwesenheit von 3/4 aller Mitglieder.
- Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen in geheimer Wahl.
Als Download
Hier die aktuelle Satzung herunterladen