Forderung zu mehr Normalität für unsere Weihnachtsmärkte in MV

4. Oktober 2021

                                                                    Rostock den 30. September 2021

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, verehrte

Manuela Schwesig,

Nach der erfolgreichen Durchführung, mit internationalen Gästen hat gerade das Land Mecklenburg Vorpommern, mit der Hansestadt Rostock ein wichtiges und einmaliges Zeichen in der Corona-Pandemie gesetzt.

Jetzt ist es an der Zeit einen weiteren Schritt zu gehen, die Weihnachtsmärkte durchzuführen ohne Zäune auf der Basis von 2019.

„Die Zeit ist reif“

Das haben wir uns alle verdient.     Ein Schritt zur Normalität.

Wir alle haben aus der Corona-Pandemie gelernt. Die Gäste, Familien und 

die Kinder gehen umsichtig und sorgsamer miteinander um.

Eine Maske zu tragen ist dabei kein Problem.

In der Hoffnung Ihnen bei der Entscheidung behilflich zu sein, das unsere Weihnachtsmärkte an der frischen Ostseeluft, wieder in gewohnter Weise stattfinden.

Sodas unsere Gäste die nötige Vorfreude auf ein besinnliches familienfreundliches Weihnachtsfest erleben dürfen, damit wir alle in die strahlenden glücklichen Kinderaugen, bei einer Fahrt auf einem Karussell schauen können.

Mit herzlichen Grüssen

Lothar Welte

1. Vorsitzender

Rostock

Weihnachtsmärkte 2021 ???

4. Oktober 2021

1. Vorsitzender des SVMV.e.V.

Ostseewelle Nachricht


Rostock

Wählen nicht vergessen !!!

4. Oktober 2021

Rostock

Penn Fun Park Demmin

17. September 2021

Rostock

Weihnachtsmärkte 2021

17. September 2021

Die Inzidenzzahlen steigen wieder – aber sie sind vernünftigerweise nicht mehr das alleinige Maß aller Dinge.
Wie längst von uns gefordert, müssen auch die Hospitalisierungsrate und die Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern als Indikatoren herangezogen werden. Denn unterm Strich entscheiden diese Kriterien über unsere Arbeitsplätze. Die ersten Bundesländer ändern anerkennenswerterweise schon in dieser Woche ihre Politik, allen voran Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie entscheiden so vor dem Hintergrund der stetig – wenn auch zu langsam – steigenden Impfrate. Die Herdenimmunität bis Ende September zu erreichen ist möglich – erst recht bis Ende November.

Dann beginnen unsere Weihnachtsmärkte und – Stand heute – halten die Veranstalter fast überall an den Planungen fest.
Denn nicht nur wir, auch die Städte und Kommunen, der Einzelhandel und der Tourismus wollen und brauchen unsere Weihnachtsmärkte. Doch es wird in den Verwaltungen, Gremien und den Medien Zweifler geben, Diskussionen und der Ruf nach viel zu frühen Absagen können folgen. Wir bitten Sie, mit folgenden Argumenten die zukünftigen Diskussionen vor Ort zu befeuern:
Wir Schausteller Deutschlands wehren uns gegen frühzeitige Absagen von Weihnachtsmärkten!

Die Regierungen der Bundesländer passen ihre jeweiligen Corona-Verordnungen im vierwöchigen Rhythmus der jeweils aktuellen Situation an.
Den 3.000 Weihnachtsmärkten darf nicht schon Monate zuvor ein übereiltes Aus drohen!
Das hätte weitreichende Folgen:
Der Berufsstand der Schausteller ist durch die Untersagung von Märkten und Volksfesten seit Dezember 2019 zum Stillstand verdammt und damit ohne reguläre Einnahmen.
Die Corona-Hilfen decken nur einen Teil der laufenden Kosten.
Wird trotz stetig steigender Impfrate „höchstvorsorglich“ diesen Märkten der Garaus gemacht, wird das auch das Ende vieler unserer ca. 5.000 Familienbetriebe bedeuten.

Die Weihnachtsmärkte sind für die durch die Coronakrise und den Boom des Onlinehandels ohnehin schwer gezeichneten Innenstädte im zweiten Winter der Krise von existenzieller Bedeutung. Sie schmücken, beleuchten und beleben die zunehmend trister werdenden Innenstädte und bescheren dem stationären Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie mit dieser Attraktivität viele Gäste. Zigtausende von Gewerbetreibenden sind schon pleite, Zigtausende unmittelbar davon bedroht, erst recht, wenn ihnen das Weihnachtsgeschäft wegbräche.

Dort, wo unsere ca. 3.000 Weihnachtsmärkte deutschlandweit stattfinden, sorgen circa 160 Millionen Besucher jährlich für Milliarden an Umsätzen – und Steuereinnahmen(!) – die für unseren von Corona gebeutelten Staat von immenser Bedeutung sind.

Weihnachtsmärkte sind möglich, denn feststeht:

Die Infektionsgefahren unter freiem Himmel, an frischer Luft, gehen gegen Null.

Auszugsweise einige Meinungen der Wissenschaft hierzu:

Robert-Koch-Institut: Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 Stand: 14. Juli 2021:
„Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen. Bei Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.“
(RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19

Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung zum Verständnis der Rolle von Aerosolpartikeln beim SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen vom 7. Dezember 2020:
„Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt.“
(POSITION PAPER | GAeF)

WELT-Interview mit Dr. Gerhard Scheuch (Ehemaliger Präsident der ISAM (International Society for Aerosols in Medicine/Gesellschaft für Aerosolforschung) am 30. März 2021: „Ansteckungen im Freien sind einfach bei dieser Pandemie kaum oder überhaupt nicht möglich.“ (Dr. Gerhard Scheuch im Interview mit WELT Nachrichtensender: „Ansteckungen im Freien … | Presseportal)

Offener Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) vom 11. April 2021:
„Die Übertragung der SARS-CoV-2 Viren findet fast ausnahmslos in Innenräumen statt.“

„Übertragungen im Freien sind äußerst selten und führen nie zu Clusterinfektionen, wie das in Innenräumen zu beobachten ist.“
(POSITION PAPER | GAeF)

Experteninterview, MDR mit Dr. Gerhard Scheuch, Gesellschaft für Aerosolforschung vom 15. April 2021:
„Eine große irische Studie hat 232.000 Menschen untersucht, nur 260 sind im Außenbereich infiziert worden, die anderen im Innenraum.“
„Die Iren schreiben: jede tausendste Infektion findet draußen statt.“
(Redakteur: Wie uns die Aerosolforscher die Freiheit zurückbringen wollen | MDR.DE)

Rostock

Bedeutung der temporären Freizeitparks

17. September 2021


Ab März 2020 bis durchgehend zum Sommer 2021 wurde die Veranstaltung von Volksfesten, Kirmessen, Schützenfesten, Dulten usw. durch die Corona-Verordnungen praktisch aller Bundesländer untersagt – und damit den Schaustellern bundesweit ihr Arbeitsplatz genommen.
Karussells in Freizeitparks durften sich währenddessen weiterdrehen.
Die per Verordnung zur Untätigkeit verurteilten Schausteller:innen haben ihr Equipment, ihre Manpower und ihre Erfahrung zusammengetragen und die so genannten temporären Freizeitparks ins Leben gerufen.
Analog zu ihren „großen Brüdern“ finden Sie auf
eingezäunten Flächen statt, auf denen durch eine
kontrollierte Eingangssituation gewährleistet wird, dass
nur eine zuvor definierte Höchstzahl von Personen gleichzeitig auf dem Gelände anwesend ist.
Diese Formate wurden in allen Bundesländern genehmigt und umgesetzt.
Es gab bis heute nirgendwo einen dokumentierten Infektionsfall.
Diese mit Liebe ins Leben gerufenen Parks sind für die Schausteller:innen eine Gelegenheit, wieder ihren Beruf ausüben zu können.
Für die Bevölkerung ist es eine willkommene und sichere Abwechslung im tristen Corona-Alltag.
Eine Alternative zu unseren traditionellen Volksfesten sind diese Parks jedoch nicht!
Aufgrund der geringen Anzahl und der starken Reglementierung kann nur ein kleiner Teil der circa 5.000 Schaustellerbetriebe Deutschlands dort gastieren.
Die Betriebe kommen auf maximal 60 Spieltage pro Saison – zu sonst üblichen ca. 120 – 140 Spieltagen.
Die hohen Zusatzkosten durch Einzäunung und Besucher-Management, vor allem aber die stark eingeschränkte Besucherzahl setzen den Verdienstmöglichkeiten der Schausteller:innen enge Grenzen.
Die temporären Freizeitparks sind damit ein Behelf in schwierigster Zeit.
Angesichts niedriger Infektionszahlen, stetig steigender Impfraten, vor allem aber angesichts der geringen Hospitalisierungsrate fordern die Schausteller:innen alle Akteur:innen in Politik und Verwaltung auf, an den traditionellen Volksfesten festzuhalten und diese Veranstaltungen bundesweit wieder zu ermöglichen!
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Rostock

Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende des Jahres ….

10. September 2021

 Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus 

bis zum 31. Dezember 2021 

verlängert. 

Die Details für die Verlängerung wurden gestern Abend durch die zuständigen Ministerien veröffentlicht. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. 

Im Detail: 

Die nun verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der (aktuell geltenden) Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli- September: 

  • • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. 
  • • Der Katalog der förderfähigen Kosten bleibt bestehen. 
  • • Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte. 
  • • Auch der Eigenkapitalzuschuss bleibt Teil des Förderprogrammes. 

ABER: 

Die sogenannte Restart-Prämie für die (Wieder-) Einstellung von Mitarbeitern, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt, läuft plangemäß im September aus. 

Die bereits bestehende Personalkostenpauschale wird jedoch fortgeführt! 

Verlängert wird ebenfalls die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. 

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus befinden sich in Überarbeitung – sobald diese veröffentlicht wurden, werden wir Sie natürlich informieren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung. 

Mit besten Grüßen! 

Für das Präsidium :

Albert Ritter / Frank Hakelberg 

Präsident / Rechtsanwalt 

Rostock

Standpunkt zum Weihnachtsmarkt !

30. August 2021

Rostock

Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung

30. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich möchte Sie darüber informieren, dass die Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung – StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 am 18. August 2021 im GVOBl. M-V Nr. 52  auf Seite 1221 veröffentlicht und damit am 19. August 2021 in Kraft getreten ist.
 
Ich bitte um Beachtung und ggf. Weitergabe dieser Information.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
im Auftrag
 

Jana Nerger

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Referat für Straßenverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht,
Verkehrssicherheit
Schloßstraße 6 – 8
19053 Schwerin
 
Telefon: 0385 588-18211
E-Mail: Jana.Nerger@em.mv-regierung.de
Internet: www.em.regierung-mv.de
Forum: http://mitreden.mv-regierung.de

Rostock

Info Albert Ritter

30. August 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im seinem heutigen Newsletter bestätigt Herr Bundeswirtschaftsminister Altmaier seine letztwöchige Ankündigung, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen. Weiter schreibt er, was er uns bereits in Worms ankündigte: Besonders hart getroffene Unternehmen und Branchen könnten steuerliche Vorteile in der Zukunft erwarten. Minister Altmaier schreibt, erkannt zu haben: Mit dem Ende der Pandemie ist die Not vieler Betroffener Gewerbetreibener noch nicht vorbei. In diesem Sinne werden wir weiter dafür kämpfen, solange staatliche Hilfen zu erhalten, solange unser Spielbetrieb noch nicht wieder 100 % möglich ist.
Die grundsätzliche Forderung unsere Tradionsvolksfeste und Weihnachtsmärkte endlich wieder durchführen zu können ist weiterhin Hauptforderung bei unserer politischen Arbeit Einigkeit macht stark!

Rostock

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