Corona -Hilfen auf einen Blick.

Frei, nach dem deutschen Philosoph Immanuel Kant auf die Frage,

„Was ist der Mensch?“

„Der Mensch ist nicht zu beneiden!“

Coronahilfe für kulturelle Träger – Antragstellung für Phase II ab sofort möglich!
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewährt aus dem „MV-Schutzfonds Kultur“ Mittel für Träger gemeinnütziger Projekte in der Kulturförderung des Landes M-V. Darüber hinaus werden auch kulturelle Träger außerhalb der Kulturförderung des Landes M-V unterstützt, sofern sie gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind und an ihrem Fortbestand ein besonderes Landesinteresse besteht. Die Mittel können nunmehr für ein Defizit innerhalb des Entstehungszeitraums vom 01.01. bis 30.06.2021 beantragt werden.
Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie die Einschränkungen für zahlreiche kulturelle Einrichtungen, Begegnungsstätten, Theater, Museen, Musik- und Jugendkunstschulen, Bibliotheken usw. ungleich härter und länger sind als für andere.
Es liegt im erheblichen Landesinteresse, die Fortsetzung künstlerischer Tätigkeiten zu ermöglichen. Insgesamt dienen die Maßnahmen des MV-Schutzfonds Kultur dazu, nach der Corona-Krise drohende kulturelle Leerstellen zu vermeiden und einen möglichst nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Antragsdokumente erhalten Sie hier.

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